Regelwerk

Spielbedingungen und Regeln der WDV Landesliga sowie des WDV Teamcup (DS2)

Zusätzlich zu den unten angeführten Spielbedingungen und Regeln, sind die Änderungen und Ergänzungen durch Beschlüsse der Generalversammlungen, ETK und Vorstandssitzungen zu beachten. Diese können den entsprechenden Protokollen und der Ligainfo entnommen werden.

1.  Allgemeines

1.1
Die "WDV Landesliga" und der "WDV Teamcup" sind Veranstaltungen des Wiener Darts Verbandes (WDV).

1.2
Für die Organisation der "WDV Landesliga" und des "WDV Teamcups" ist die Technische Kommission des WDV (TK) zuständig. Die Leitung erfolgt durch das Sportreferat des WDV.

1.3
Alle die "WDV Landesliga" und "WDV Teamcup" betreffenden Schriftstücke und Formulare sind an den WDV zu senden. Dies kann postalisch, per Email oder mittels Abgabe am Sitz des WDV erfolgen. Sämtliche Anmeldeformulare und das gesamte Regelwerk sind auf der Website des WDV erhältlich.

1.4
Sollte die Möglichkeit bestehen, Schriftstücke und Formulare online auszufüllen und dem Verband online zukommen zu lassen, so sind die Vereine verpflichtet, diese zu nützen.

2.  Meldebestimmungen

2.1
Ein Team besteht aus mindestens vier Spieler·innen (Kapitän·in, Vizekapitän·in und zwei Teamspieler·innen)

2.2
Teams können ausschließlich von Mitgliedsvereinen des WDV genannt werden.

2.3
Jeder Mitgliedsverein (im weiteren Verlauf dieses Dokuments kurz "Verein" genannt) kann eine beliebige Anzahl von Teams melden.

2.4
Jeder Verein muss bis zum von der TK festgelegten Termin [Anm.: siehe Ligaausschreibung], die Nennung aller seiner Teams, beim WDV mittels Online-Meldewesen abgegeben und die dadurch fälligen Gebühren auf das Konto des WDV überwiesen haben.

2.5
Die Verwendung des Online-Meldewesens ist für alle Vereine verpflichtend.

2.6
Alle gemeldeten Teams sind automatisch zum Cup gemeldet, sofern sie sich nicht aktiv, mittels des vom WDV auf seiner Webpage zur Verfügung gestellten Formulars, bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Meldefrist abgemeldet haben.

2.7
Bei nicht rechtzeitiger Überweisung oder unvollständig ausgefüllter Meldung, gilt die Meldung des entsprechenden Teams oder der entsprechenden Spiele·rinnen für die "WDV Landesliga" als zurückgezogen.

2.8
Jeder oder jede Spieler·in, der oder die in der laufenden Saison bei einem Team gemeldet ist, oder war, darf für die Dauer der gesamten Saison in keinem anderen Team der "WDV Landesliga" spielen. Ausnahmen zu diesem Punkt sind § 14 Spielertransfers und Teamauflösungen zu entnehmen.

2.9
Pro Team und Saison können beliebig viele Spieler nachgemeldet werden. Nachmeldungen sind nur bis zu einem von der TK festgelegten Termin möglich. Nachgemeldete Spieler·innen sind erst nach erfolgter Freigabe durch die oder den Meldebeauftragte·n des WDV spielberechtigt.

2.10
Neu gemeldete Teams werden ans Ende gereiht. Daraus ergibt sich die Divisionseinteilung für die "WDV Landesliga".

2.11
Die Platzierung, die von einem Team in der "WDV Landesliga" erreicht wurde, verbleibt in der Folgesaison beim Verein, der das Team gemeldet hat. Sind z.B. zwei Teams eines Vereines in der 1. Division spielberechtigt, so kann der Verein die Teams beliebig neu zusammenstellen und deren Namen neu festlegen. Es ist jedoch dem Verband bei der Meldung bekannt zu geben, welches Team welchen Vereinsplatz einnimmt.

2.12
Wechselt ein Team den Verein, so kann die Platzierung beim Team verbleiben, wenn der meldende Verein, von dem das Team weggeht, schriftlich auf seinen Platzanspruch verzichtet und ihn somit dem Team respektive dem neu meldenden Verein übereignet. Eine derartige Übereignung des Platzes kann jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens zwei der im Vorjahr in diesem Team gemeldeten Spieler·innen weiter bei diesem Team gemeldet sind. Ein Vereinswechsel während einer laufenden Saison ist nicht zulässig.

2.13
Falls zwei oder mehr Teams den gleichen Namen wählen, so haben sie sich auf einen Zusatz zu einigen, der fester Bestandteil des Teamnamens ist. Sollte es zu keiner Einigung kommen, so wird der Name dem früher gemeldeten Team zuerkannt. Das andere Team hat einen neuen Namen zu wählen.

2.14
Ein Wechsel des Teamnamens ist während der Ligasaison nicht zulässig. Ein Zusatz zum Teamnamen, wie eventuelle Sponsorbezeichnungen, können auch während der Ligasaison nach Genehmigung durch die TK hinzugefügt bzw. weggenommen werden. Der WDV behält sich jedoch vor, zu lange Teamnamen in Aussendungen bzw. auf Trophäen zu kürzen, ohne den Sinn des Teamnamens zu verfälschen.

2.15
Der WDV behält sich das Recht vor, Teamnamen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind das betroffene Team und der betroffene Verein zu informieren und haben einen anderen Namen zu wählen.

3.  Meldegebühren

3.1
Die Meldegebühren für die "WDV Landesliga" werden von der Generalversammlung des WDV festgelegt.

3.2
Die Verbandsumlage an den ÖDV wird von der Generalversammlung des ÖDV festgelegt [Anm.: die aktuellen Kosten sind der Ausschreibung der "WDV Landesliga" und der Gebührenordnung des WDV zu entnehmen].

4.  Spielberechtigungen

4.1
An der "WDV Landesliga" kann jede oder jeder Spieler·in teilnehmen, sofern:

  1. sie/er nicht vom WDV oder dem Österreichischen Darts Verband (ÖDV) gesperrt ist.
  2. sie/er ordnungsgemäß für die "WDV Landesliga" gemeldet wurde.
  3. sämtliche für die "WDV Landesliga" anfallenden Gebühren bezahlt wurden.
  4. sie/er im Besitz einer gültigen ÖDV-Spiellizenz ist.

4.2
Der WDV ist berechtigt, die Meldung eines Teams oder einzelner Spieler·innen zur "WDV Landesliga" ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.3
Jeder oder jede Spieler·in muss bei einem Spiel seine Identität nachweisen können. Die Spielberechtigung selbst wird im Nachhinein von der Ligaleitung überprüft.

4.4
Scheidet ein oder eine Spieler·in aus seinem/ihrem Team der "WDV Landesliga" aus, so ist dies dem WDV vom Verein des betroffenen Teams unverzüglich mitzuteilen. Die oder der betreffende Spieler·in verliert ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Verband seine Spielberechtigung in der "WDV Landesliga" und ist in der laufenden Saison auch für kein anderes Team in der "WDV Landesliga" spielberechtigt. [Anm.: hierbei handelt es sich um keine formelle Sperre!] Ausnahmen zu diesem Punkt sind § 14 Transfers Teamauflösungen zu entnehmen.

4.5
Kommt eine nicht spielberechtigter Person zum Einsatz, werden deren Team sämtliche gewonnene Sätze, Legs und Punkte aberkannt, an denen diese Person teilgenommen hat.

4.6
Über Sperren von Spieler·innen und Teams für die jeweiligen Bewerbe entscheidet ausschließlich der WDV mittels seines Straf- und Beglaubigungsausschusses (STRUBA). Der WDV übernimmt keinerlei Sperren anderer Verbände automatisch.

5.  Pflichten des Kapitäns oder der Kapitänin

5.1
Der meldende Verein und die oder der Kapitän·in (im Falle dessen/deren Verhinderung die oder der Vizekapitän·in) eines Teams sind dem WDV gegenüber für ihr Team verantwortlich.

5.2
Der meldende Verein hat dem WDV mit der Anmeldung zur "WDV Landesliga" Telefonnummer und Email-Adresse von Kapitän·in und Vizekapitän·in bekannt zu geben. [Anm.: Eine Meldung ohne Telefonnummer und Emailadresse gilt als unvollständig]

5.3
Jeder oder jede Kapitän·in hat die Pflicht alle Spieler·innen des Teams vom gesamten für die "WDV Landesliga" relevanten Regelwerk des WDV in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haben je nach Sachlage die oder der Spieler·in, das Team, der meldende Verein, oder die oder der Kapitän·in die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.

5.4
Wenn ein oder eine Kapitän·in oder Vizekapitän·in aus seinem Team ausscheidet, hat er oder sie die Pflicht seinen Verein davon zu unterrichten und dieser hat dafür zu sorgen, dass dem WDV ein oder eine neuer oder neue Teamkapitän·in oder Vizekapitän·in bekanntgegeben wird.

5.5
Das Heimteam ist für das korrekte und rechtzeitige Ausfüllen, Eingeben und Einsenden des Spielberichtes, sowie Bekanntgabe des Spielergebnisses direkt im Anschluss an die Begegnung verantwortlich.

5.6
Das Heimteam ist dazu verpflichtet, die Spielberichte innerhalb von acht Tagen auf der Website des WDV online einzugeben [Anm.: spätestens am, dem Spieltag folgenden Donnerstag]. Die dazu nötige Benutzer·innenberechtigung für die Website wird dem Verein vom WDV zur Verfügung gestellt.

5.7
Erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses direkt im Anschluss an die Begegnung nicht, oder erfolgt die Online-Eingabe der Spielberichte nicht rechtzeitig gemäß 5.6, so wird beim ersten Mal eine Verwarnung durch die Ligaleitung ausgesprochen. Beim zweiten Vergehen erfolgt ein Punkteabzug in Höhe von zwei Punkten (Sets), beim dritten Vergehen ein Punkteabzug in Höhe von vier Punkten, beim vierten Vergehen ein Punkteabzug in Höhe von sechs Punkten beim 5. Vergehen eine Rückversetzung an das Tabellenende der jeweiligen Division/Gruppe.

6.  Austragungsorte

6.1
Ligaspielbegegnungen sowie Cupbegegnungen werden jeweils Donnerstag (Spielbeginn 19:30 Uhr) an Orten ausgetragen, die von der TK des WDV zugelassen und für das jeweilige Heimteam in der Meldung bekannt gemacht wurden.

6.2
Ab die Viertelfinale können Spieltage des "WDV Teamcups" an andere Wochentagen und gesammelt an einem Spielort stattfinden.

6.3
Für jedes Heimteam ist am jeweiligen Ligaspielort grundsätzlich ein eigenes Board vorzusehen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung der TK möglich!

6.4
Ein dauerhafter Wechsel des Heimspielortes ist während der Ligasaison nur in begründeten Fällen, auf Antrag des Vereins, mit Genehmigung der TK des WDV zulässig.

6.5
Als zugelassene Spielorte gelten Boardanlagen, die den Richtlinien des WDV entsprechen und von der TK abgenommen wurden [Anm.: siehe " 2.3, 2.4 sowie 2.5 der "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV"]. Die Abnahme ist zu dokumentieren und wird mittels einer vom WDV zur Verfügung gestellten Plakette pro Board bestätigt.

6.6
Sollte ein oder eine Teamkapitän·in den WDV darauf aufmerksam machen, dass eine Boardanlage seiner oder ihrer Ansicht nach nicht den in den "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" geforderten Voraussetzungen entspricht, ist die Boardanlage innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, im Idealfall vor dem nächsten Ligaspiel der "WDV Landesliga", welches am betreffenden Spielort stattfindet, von der TK zu überprüfen. Sollte sich der gemeldete Mangel bewahrheiten, ist dieser zu beheben, bevor wieder Ligaspiele der "WDV Landesliga" auf der betreffenden Boardanlage stattfinden dürfen.

7.  Spielplan

7.1
Die Terminplanung für die "WDV Landesliga" und "WDV Teamcup" werden von der TK in Absprache mit dem Sportreferat des WDV festgelegt.

7.2
Der Spielplan für die "WDV Landesliga" und die Spieltermine des "WDV Teamcup" werden für jede Saison den Kapitän·innen und den Vizekapitän·innen der Teams auf der Kapitänssitzung vor Ligabeginn übergeben bzw. auf der Website des WDV veröffentlicht.

8.  Verschiebungen

8.1
Verschiebungen von Spielterminen sind möglich, jedoch prinzipiell nur im Einverständnis der beiden Team-Kapitän·innen und auf einen früheren als den regulären Termin. Weiters sind die Bestimmungen 8.2 und 8.3 jedenfalls einzuhalten. Verschiebungen auf einen späteren Zeitpunkt als den regulären Termin sind nicht erlaubt!

8.2
Die Ligaleitung ist von beiden Kapitän·innen im Vorhinein zu verständigen und hat die Terminverschiebung, sowie den neuen Termin beiden Kapitän·innen per Email zu bestätigen. In der Folge tritt der so festgelegte Termin dann als neuer offizieller Termin an die Stelle des regulären Termins.

8.3
Falls sich die beide Kapitän·innen nicht auf einen Termin einigen können, hat ein Team, in dem ein Nationalteam-Spieler spielt, der zum regulären Termin durch einen Nationalteameinsatz im Rahmen des ÖDV verhindert ist, das Recht, die Ligaleitung bis spätestens 3 Wochen vor dem regulären Spieltermin anzurufen, um einen neuen Spieltermin festzulegen. Sollte auch unter deren Hinzuziehung zu keiner einvernehmlichen Lösung unter den Kapitän·innen führen, so hat die Ligaleitung einen Termin innerhalb von 2 Wochen vor dem regulären Spieltermin festzulegen.

8.4
Sollte ein Spielort an einem Spieltermin unbespielbar sein [Anm.: z.B. Wassereintritt, Stromausfall,…], so ist das Heimteam dafür verantwortlich, möglichst frühzeitig einen Ersatzspielort mit abgenommener Boardanlage bekanntzugeben. Sollte es sich um eine kurzfristige Unbespielbarkeit am Spieltag selbst handeln, ist die Begegnung, wenn möglich am Heimspielort des gegnerischen Teams oder einem anderen Spielort mit abgenommener Boardanlage auszutragen und dies mit der Begründung der Unbespielbarkeit am Spielbericht einzutragen. Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, so ist unverzüglich die Ligaleitung von dieser Tatsache zu informieren, die in Absprache mit der Technischen Kommission des WDV über die weitere Vorgehensweise entscheidet.

9.  Ligamodus

9.1
Der Ligamodus der "WDV Landesliga" wird von der ETK des WDV beschlossen.

10.  Spielmodus und Ablauf einer "WDV Landesliga" Begegnung

10.1
In jeder Begegnung der "WDV Landesliga" werden 8 Sets zwischen den Teams ausgetragen. Die Sets werden im folgenden Modus absolviert:

  • Vier Einzel 501 Double Out
  • Vier Doppel 501 Double Out

Die Einzel und Doppel werden je nach Liga in den folgenden Formaten ausgetragen:

1. Division 2. Division 3. Division 4. Division 5. Division
Einzel Best of 7 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs
Doppel Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 5 Legs Best of 3 Legs Best of 3 Legs

10.2
Jede oder jeder Spieler·in darf maximal einmal im Einzel und zweimal im Doppel eingesetzt werden.

10.3
In den Doppelspielen können bis zu acht Spieler·innen eingesetzt werden, ein oder eine Spieler·in der in einem am Spielbericht mit A bezeichneten Doppel spielt kann in keinem mit B bezeichneten Doppel mehr eingesetzt werden und umgekehrt.

10.4
Mehr als 4 Spieler·innen können jederzeit eingesetzt werden.

10.5
Änderungen des Spielmodus obliegen der Erweiterten Technischen Kommission (ETK) und sind in der Ausschreibung vor der Ligasaison bekannt zu geben. Änderungen nach der Veröffentlichung der Ligaausschreibung treten erst im Folgejahr in Kraft.

10.6
Die beiden Kapitän·innen oder deren Vertreter·innen tragen unabhängig voneinander ihre Spieler·innen mit ihrem vollständigen Namen in der Spielreihenfolge ein. Eine Absprache der Kapitän·innen oder deren Vertreter·innen darüber, wer gegen wen spielen soll, ist nicht erlaubt.

10.7
Tritt ein Team mit weniger als vier Spieler·innen an, müssen die Einzel der Reihe nach von oben nach unten und die Doppel in die mit A bezeichneten Felder eingetragen werden. Der oder die Kapitän·in oder sein/ihr Vertreter·in hat die oder den Kapitän·in des gegnerischen Teams oder dessen/deren Vertreter·in, vor Eintragung der Aufstellung in den Spielbericht darüber zu informieren, mit wie vielen Spieler·innen das Team tatsächlich antritt, falls es weniger als vier Spieler·innen sein sollten und dieses zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist. [Anm.: Die in der Aufstellung freigelassenen Begegnungen werden je nach Spielmodus mit 2:0, 3:0 oder 4:0 in Legs für das gegnerische Team gewertet]

10.8
Tritt ein Team gar nicht oder nur mit einem oder einer Spieler·in an, so wird die gesamte Begegnung mit 8:0 in Sets für das gegnerische Team gewertet.

10.9
Tritt ein Team dreimal während einer Saison nicht oder nur mit einem oder einer Spieler·in an, so wird es aus der Wertung genommen und verliert jegliche Ansprüche gegenüber dem WDV, die es mit der Meldung für die "WDV Landesliga" erworben hat.

10.10
Spielbeginn ist 19:30 Uhr, ungeachtet der Anzahl der anwesenden Spieler·innen. Falls ein Team komplett abwesend ist, muss das anwesende Team bis 20:00 Uhr warten. Kommt das abwesende Team während dieser Zeit, so wird für jede begonnene Viertelstunde, die das Match verspätet begonnen wird, der zeitgerecht anwesenden Teams ein Satz gewonnen gegeben (19:31 Uhr 1:0/ 19:46 Uhr 2:0). Erscheint das Team bis 20:00 Uhr nicht, ist also eine ordnungsgemäße Spielfortsetzung gemäß Regelwerk nicht möglich, wird die Begegnung 8:0 in Sets für das anwesende Team gewertet. Das Spielprotokoll muss trotzdem von der oder dem Kapitän·in oder dessen/deren Vertreter·in des anwesenden Teams ausgefüllt und eingeschickt werden. Weiters ist die Ligaleitung unverzüglich vom Nichtantritt des gegnerischen Teams zu informieren.

10.11
Die Matchreihenfolge einer Begegnung ist beliebig, wenn beide Kapitä·innen oder deren Vertreter·innen sich auf einen Ablauf einigen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Spiele in der auf dem Spielbericht angeführten Reihenfolge ausgetragen.

10.12
Die laut Spielbericht erste, dritte, fünfte und siebente Begegnung beginnt das Auswärtsteam und das Heimteam stellt die oder den Schreiber·in. Die laut Spielbericht zweite, vierte, sechtste und achte Begegnung beginnt das Heimteam und das Auswärtsteam stellt den oder die Schreiber·in (Ausnahme bei Antritt zu zweit siehe 10.13 und 10.14). Die oder der Schreiber·in übt in der "WDV Landesliga" auch die Rolle als Caller·in und Schiedsrichter·in, laut den Allgemeine Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV, aus.

10.13
Wenn eines der beiden Teams nur zu zweit antritt, muss das andere Team die oder den Schreiber·in bei den Doppelbegegnungen stellen.

10.14
Wenn beide Teams nur zu zweit antreten müssen sich die anwesenden Spieler·innen die auszutragende Doppelbegegnung selber schreiben. Die Spieler·innen schreiben immer ihren Nachwerfer. Ausnahme bei einem Anwurf des Legs, hier muss das gegnerische Team die oder den Schreiber·in der ersten Aufnahme im Leg stellen.

11.  Spielmodus und Ablauf einer "WDV Teamcup" Begegnung

11.1
Es gibt keine Setzungen im "WDV Teamcup".

11.2
Der "WDV Teamcup" wird im KO-Modus in einer Begegnung ausgetragen.

11.3
Die Begegnungen werden für jede Runde extra gelost. Für die Auslosung verantwortlich ist die TK.

11.4
Das Heimrecht hat das Team, welches in der niedrigeren Division der WDV Landesliga spielt. Sollten zwei gegeneinander geloste Teams in derselben Division spielen, so hat das erstgezogene Team das Heimrecht.

11.5
In jeder Begegnung des "WDV Teamcups" werden 8 Sets zwischen den Teams ausgetragen. Die Sets werden im folgenden Modus absolviert:

  • Vier Einzel 501 Double Out
  • Vier Doppel 501 Double Out

Die Einzel werden im Format "Best of 5 Legs" und Doppel im Format "Best of 3 Legs" absolviert.

11.6
Jede oder jeder Spieler·in darf maximal einmal im Einzel und zweimal im Doppel eingesetzt werden. Ausnahme es kommt zu einen Entscheidungsdoppel siehe 11.19

11.7
In den Doppelspielen können bis zu acht Spieler·innen eingesetzt werden, ein oder eine Spieler·in die oder der in einem am Spielbericht mit A bezeichneten Doppel spielt kann in keinem mit B bezeichneten Doppel mehr eingesetzt werden und umgekehrt.

11.8
Mehr als 4 Spieler·innen können jederzeit eingesetzt werden.

11.9
Änderungen des Spielmodus obliegen der "Erweiterten Technischen Kommission (ETK)" und sind in der Ausschreibung vor der Ligasaison bekannt zu geben. Änderungen nach der Veröffentlichung der Ligaausschreibung treten erst im Folgejahr in Kraft.

11.10
Die beiden Kapitän·innen oder deren Vertreter·innen tragen unabhängig voneinander ihre Spieler·innen mit ihrem vollständigen Namen in der Spielreihenfolge ein. Eine Absprache der Kapitän·innen oder deren Vertreter·innen darüber, wer gegen wen spielen soll, ist nicht erlaubt.

11.11
Tritt ein Team mit weniger als vier Spieler·innen an, müssen die Einzel der Reihe nach von oben nach unten und die Doppel in die mit A bezeichneten Felder eingetragen werden. Der oder die Kapitän·in oder sein/ihr Vertreter·in hat die oder den Kapitän·in des gegnerischen Teams oder dessen/deren Vertreter·in vor Eintragung der Aufstellung in den Spielbericht darüber zu informieren, mit wie vielen Spieler·innen das Team tatsächlich antritt, falls es weniger als vier Spieler·innen sein sollten und dieses zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist. [Anm.: Die in der Aufstellung freigelassenen Begegnungen werden je nach Spielmodus mit 2:0 oder 3:0 in Legs für das gegnerische Team gewertet]

11.12
Tritt ein Team gar nicht oder nur mit einem oder einer Spieler·in an, so wird die gesamte Begegnung mit 8:0 in Sets für das gegnerische Team gewertet.

11.13
Tritt ein für den "WDV Teamcup" gemeldetes Team zu einer Begegnung nicht an, so zählt dies nicht als Nichtantritt gemäß §10.9.

11.14
Spielbeginn ist 19:30 Uhr, ungeachtet der Anzahl der anwesenden Spieler·innen. Falls ein Team komplett abwesend ist, muss das anwesende Team bis 20:00 Uhr warten. Kommt das abwesende Team während dieser Zeit, so wird für jede begonnene Viertelstunde, die das Match verspätet begonnen wird, der zeitgerecht anwesenden Teams ein Satz gewonnen gegeben (19:31 Uhr 1:0/ 19:46 Uhr 2:0). Erscheint das Team bis 20:00 Uhr nicht, ist also eine ordnungsgemäße Spielfortsetzung gemäß Regelwerk nicht möglich, wird die Begegnung 8:0 in Sets für das anwesende Team gewertet. Das Spielprotokoll muss trotzdem von der oder dem Kapitän·in oder dessen/deren Vertreter·in des anwesenden Teams ausgefüllt und eingeschickt werden. Weiters ist die Ligaleitung unverzüglich vom Nichtantritt des gegnerischen Teams zu informieren.

11.15
Die Matchreihenfolge einer Begegnung ist beliebig, wenn beide Kapitä·innen oder deren Vertreter·innen sich auf einen Ablauf einigen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Spiele in der auf dem Spielbericht angeführten Reihenfolge ausgetragen.

11.16
Die laut Spielbericht erste, dritte, fünfte und siebente Begegnung beginnt das Auswärtsteam und das Heimteam stellt die oder den Schreiber·in. Die laut Spielbericht zweite, vierte, sechtste und achte Begegnung beginnt das Heimteam und das Auswärtsteam stellt die oder den Schreiber·in (Ausnahme bei Antritt zu zweit siehe 9.13 und 9.14). Die oder der Schreiber·in übt im "WDV Teamcup" auch die Rolle als Caller·in und Schiedsrichter·in, laut den Allgemeine Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV, aus.

11.17
Wenn eines der beiden Teams nur zu zweit antritt muss das andere Team die oder den Schreiber·in bei den Doppeln stellen.

11.18
Wenn beide Teams nur zu zweit antreten müssen sich die anwesenden Spieler·innen die auszutragende Doppelbegegnung selber schreiben. Die Spieler·innen schreiben immer ihren Nachwerfer. Ausnahme bei einem Anwurf des Legs, hier muss das gegnerische Team die oder den Schreiber·in der ersten Aufnahme im Leg stellen.

11.19
Endet eine Cup-Begegnung mit einem Unentschieden in Sets [Anm.: Die Anzahl der Legs ist hier irrelevant!], so ist ein Entscheidungsdoppel zu absolvieren, welches über den Aufstieg in die nächste Runde entscheidet. Die Doppelpaarung kann neu zusammengestellt werden, muss jedoch aus Spieler·innen bestehen welche bereits an der Begegnung mitgewirkt haben. Der Modus des Entscheidungsdoppels ist "Best of 3 Legs". Wer das erste Leg des Entscheidungsdoppels beginnt, wird per Bullwurf ermittelt. In einem etwaigen Eintscheidungsleg wird kein weiterer Bullwurf ausgeführt.

12.  Wertungssystem und Spielberichte

12.1
Für die Teamwertung zählt jeder gewonnener Satz einen Punkt.

12.2
Sind in der "WDV Landesliga" Endtabelle mehrere Teams punktegleich, wird nachfolgenden Kriterien gewertet und gereiht:

  1. Legdifferenz
  2. Anzahl der gewonnenen Teambegegnungen
  3. Direkte Begegnungen
  4. Legdifferenz der direkten Begegnungen

12.3
Falls die Reihungskriterien laut 12.1 und 12.2 zu keiner Entscheidung führen, wird, ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden ausgetragen. Den Termin und Ort der Begegnung legt die Ligaleitung fest.

12.4
Bei Entscheidungsspielen laut 12.3 oder etweiligen Auf- oder Abstieg-KO-Spiele kann ein Verein eine oder einen Schiedsrichter·in beantragen. Dies muss mindestens 5 Tage vor der dem Spieltermin erfolgen. Als Schiedsrichter·in dürfen Mitglieder der Technischen Kommission oder Beirät·innen fungieren, die keinem der beiden Vereine als Mitglied angehören. Schiedsrichterinnen werden von der Technischen Kommission entsendet.

12.5
Das Heimteam ist verpflichtet, den Spielbericht innerhalb von 7 Tagen nach der Begegnung an den WDV zu senden. Dies kann per Email [Anm.: Scan oder Foto; gut leserlich], Post sowie via Abgabe am Sitz des WDV oder einer vom WDV bekanntgemachten Abgabestelle erfolgen. Erhält der WDV den Spielbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht, können dem Heimteam alle gewonnenen Sets und Legs aberkannt werden.

12.6
Der Verein ist verpflichtet die Originale der Spielberichte der laufenden Saison aufzubewahren und auf Verlangen der Ligaleitung innerhalb 7 Tage vorzuzeigen.

13.  Streitfälle

13.1
Bei Regelwidrigkeiten kann die oder der Spieler·in von der oder dem Kapitän·in des gegnerischen Teams oder dessen/deren Vertreter·in verwarnt werden (Zeitpunkt, Leg, Spielstand und Grund der Verwarnung sind im Protokoll zu vermerken). Findet in der Folge der gleiche oder ein anderer Regelverstoß statt, kann es zu einem Protest kommen [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!].

13.2
Regelwidrigkeiten während eines Matchs können sofort von den beiden Kapitän·innen oder deren Vertreter·innen behandelt bzw. geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande wird nach 13.3 bis 13.10 weiter verfahren.

13.3
Sollte es zu keiner Einigung lt. 13 (2) kommen, muss die Spielbegegnung unverzüglich abgebrochen werden und ein Protest eingelegt werden [Anm.: Vermerk im Spielprotokoll!]. Die Sets und Legs, die vor dem Protest gespielt wurden, zählen in jedem Fall!

13.4
Im Falle eines Protestes haben die Mitgliedsvereine der betroffenen Teams innerhalb von 7 Tagen eine Protestgebühr auf das Konto des WDV zu einzuzahlen. Die Höhe der Protestgebühr ist der Gebührenordnung des WDV zu entnehmen.

13.5
Zahlt eines der Teams nicht, wird ohne Verhandlung des Straf- und Beglaubigungsausschusses des WDV (STRUBA) zu Gunsten des anderen Teams entschieden. Die Zahlungsverpflichtung erlischt jedoch nicht. Das Team zu dessen Gunsten entschieden wird erhält die Protestgebühr rückerstattet.

13.6
Proteste werden vom STRUBA behandelt.

13.7
Die ausständigen Legs und Sets werden ausschließlich zu Gunsten des "Protestsiegers" gewertet!

13.8
Zur Sitzung des STRUBA müssen alle Spieler·innen, die in dem betreffenden Spiel im Einsatz waren, zu einer eventuellen Einvernahme erscheinen, oder zumindest eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgeben. Erscheint kein oder keine Vertreter·in eines Teams und hat dieses Team auch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben, wird 13.5 sinngemäß angewendet.

13.9
Erscheint von beiden Teams kein oder keine Vertreter·in, fällt der Spruch des STRUBA zu Gunsten des Teams aus, gegen das der Protest eingebracht wurde und keines der Teams erhält die Protestgebühr zurückerstattet [Anm.: Gebührenüberschüsse kommen dem WDV zugute].

13.10
Der STRUBA hat bei der Beurteilung des Falles den Spielstand, den Tabellenstand, die Grundlagen der WDV-Statuten, die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln", die "Spielbedingungen und Regeln der WDV Landesliga sowie WDV Teamcup", das Verhalten der Teamvertreter·innen während der Sitzung, sowie alle weiteren für die "WDV Landesliga" gültigen Regulative und Beschlüsse des WDV zu berücksichtigen.

14.  Spielertransfers und Teamauflösungen

14.1
Spielertransfers sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem letzten regulären Spieltag vor dem 24. Dezember und dem ersten regulärem Spieltag nach dem 24. Dezember oder zwischen zwei Ligasaisonen möglich.

14.2
Es ist während der laufenden Saison kein Wechsel zu einem Team desselben Vereins erlaubt.

14.3
Sollten zwei oder mehrere Spieler·innen eines Teams während der laufenden Saison transferiert werden, so dürfen sie sich nicht dem gleichen Team anschließen.

14.4
Durch einen Transfer während der laufenden Saison darf es nicht dazu kommen, dass sich ein Team auflöst. Das heißt es müssen auch nach dem Transfer mindestens vier Spieler·innen für das Team gemeldet und spielberechtigt sein.

14.5
Bei einem Transfer während einer laufenden Ligasaison wird eine Bearbeitungsgebühr an den Verband fällig, welche vom neuen Verein des Spielers zu entrichten ist. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist der Gebührenordnung des WDV zu entnehmen. Weiters ist das von beiden betroffenen Vereinen und dem oder der Spieler·in unterfertigte Formular für Spieler·innentransfers dem WDV zeitgerecht innerhalb der Transferzeit zu übermitteln. Die Ligaspielberechtigung für den neuen Verein tritt nach dem vollständigen und korrekten Einlangen aller Unterlagen, durch die aktive Freigabe des oder der Meldebeauftragten in Kraft. Sobald ein Transfer eingeleitet ist, erlischt die Ligaspielberechtigung für den alten Verein.

14.6
Bei einem Transfer zwischen zwei Ligasaisonen ist keine Bearbeitungsgebühr und auch keine Zustimmung des bisherigen Vereins für einen Spielertransfer notwendig.

14.7
Löst sich ein Team während der laufenden Saison auf, dürfen sich dessen Spieler·innen anderen Teams der WDV Landesliga anschließen, sofern die Nachmeldefrist noch nicht abgelaufen ist. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:

  1. Das neue Team muss von einem anderen Verein gemeldet sein als das aufgelöste.
  2. Das neue Team muss in einer höheren oder gleich hohen Spielklasse spielen wie das aufgelöste.
  3. Die Spieler·innen des aufgelösten Teams müssen in unterschiedlichen neuen Teams spielen.

14.8
Ausgenommen von 14.7 sind Spieler·innen von Teams, die vom Verband wegen dreimaligen Nichtantritts aus der Wertung genommen wurden. Spieler·innen dieser Teams dürfen sich für die laufende Saison keinen anderen Teams anschließen.

15.  Jugendliche Spieler·innen

15.1
Für Jugendliche, die an Veranstaltungen des WDV teilnehmen, sind von den meldenden Mitgliedsvereinen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten!

15.2
Eine Meldung von Spieler·innen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der TK und nach einer Haftungsübernahme der Eltern mittels unterfertigen Formulars möglich.

15.3
Für Jugendliche unter 18 Jahren (Stichtag 31.08. der Ligasaison) ist die Teilnahme an der "WDV Landesliga" gratis!

16.  Rauchverbot

16.1
In den Spielstätten des WDV ist das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichraucherschutzgesetz ausnahmslos einzuhalten [Anm.: dieses Gesetz gilt auch für Vereinslokale!]. Bei wiederholtem zuwiderhandeln ist dem betroffenen Spielort vom WDV die Zulassung als Spielort und die Boardabnahme zu entziehen. Der Verband behält es sich vor, entsprechende Übertretungen des TNRSG, den für dessen Einhaltung zuständigen Behörden anzuzeigen. Insbesondere ist das Rauchen für alle teilnehmenden Spieler·innen inklusive der Schreiber·innen, am zur Zeit stattfindenden Set, untersagt.

16.2
Bei einem Verstoß gegen Punkt 16.1 für aktive Spieler·innen und Schreiber·innen während eines Sets ist die betroffene Person einmal von der oder dem Kapitän·in des gegnerischen Teams oder dessen/deren Vertreter·in zu verwarnen [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann die oder der Kapitän·in oder dessen/deren Vertreter·in des gegnerischen Teams, einen Protest einlegen.

16.3
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Rauchens sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

17.  Mobiltelefone

17.1
Die Mobiltelefone aller, an einer Ligabegegnung teilnehmenden Spieler·innen und der Schreiber·innen sind während der Ligabegegnung lautlos oder auf Vibracall zu schalten.

17.2
Bei einem Verstoß gegen 17.1 für aktive Spieler·innen und Schreiber·innen während eines Sets kann die betroffene Person einmal von der oder dem Kapitän·in des gegnerischen Teams oder dessen/deren Vertreter·in verwarnt werden [Anm.: namentlicher Eintrag des Verwarnten in den Spielbericht]. Sollte trotz dieser Verwarnung keine dauerhafte Einstellung des Fehlverhaltens dieser Person erfolgen, so kann die oder der Kapitän·in oder dessen/deren Vertreter·in des gegnerischen Teams einen Protest einlegen.

17.3
Verwarnungen bzw. Proteste wegen Mobiltelfonen sind von Streitfällen wegen genereller Regelverstöße getrennt zu betrachten.

18.  Schlussbestimmungen

18.1
Für die "WDV Landesliga" und des "WDV Teamcups" gilt das aktuell gültige Regulativ des WDV, sofern in diesem Dokument nicht explizit etwas anderes erwähnt ist. Insbesondere trifft dies die "Allgemeinen Regeln und Wettbewerbsregeln des WDV" zu.

18.2
Dieses Dokument ist das Eigentum des WDV.

18.3
Zusätzlich zu den "Spielbedingungen und Regeln der WDV Landesliga sowie WDV Teamcup" zählen auch sämtliche Anweisungen der aktuellen Ligainformation zum Regelwerk.

18.4
Sollten Situationen auftreten, die in all diesen Regeln nicht enthalten sind, wird die TK Lösungen beschließen. Diese Lösungen werden in der Folge in das Regelwerk aufgenommen.

18.5
Dieses Regelwerk wurde mit Beschluss der ETK vom 03.07.2024 geändert und tritt ab der Saison 2024/2025 in Kraft.

Spielbedingungen und Regeln der WDV Landesliga sowie des WDV Teamcup (Wien, im Juli 2024)